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Apple verhindert „Recht auf Reparatur“

Geplante US-Gesetze sollen Hersteller verpflichten, Reparaturhandbücher, Werkzeuge und Original-Ersatzteile zu fairen Preisen zu liefern. Das könnte Hackern die Tür öffnen, warnt Apple - und Verbraucher könnten sich mit iPhone-Reparaturen selbst verletzen.

Von Apple beauftragte Lobbyisten haben Parlamentsabgeordnete in Kalifornien beeinflusst, um ein zur Abstimmung stehendes Verbraucherschutzgesetz zu verhindern. Dabei führten sie an, eigene Reparaturen an iPhones wären gefährlich für Verbraucher und könnten zu Verletzungen führen. Wie Motherboard von Informanten erfuhr, besuchten Lobbyisten vor der entscheidenden Abstimmung Mitglieder des Ausschusses für Verbraucherschutz. Sie brachten ein iPhone mit, um den Gesetzgebern die internen Komponenten zu zeigen und die Gefahren einer Selbstreparatur zu demonstrieren. Bei einer unsachgemäßen Zerlegung, so argumentierten sie etwa, könnten Verbraucher die Lithium-Ionen-Batterie durchbohren und sich dabei selbst verletzen.

Der Druck auf die technisch offenbar weniger versierten Abgeordneten reichte aus, um die Aussichten des Gesetzentwurfs so zu verringern, dass er zurückgezogen wurde. „Es wurde klar, dass das Gesetz nicht mehr die heute benötigte Unterstützung hat“, sagte Befürworterin Susan Talamantes-Eggman. „Die Hersteller haben genug Zweifel gesät mit vagen und unbelegten Behauptungen hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit.“ Eine erneute Chance auf Verabschiedung soll das Gesetz jetzt frühestens 2020 erhalten.

Der iPhone-Hersteller spielt nicht nur mit der Angst vor explodierenden Batterien, um unerwünschte Gesetzesvorhaben aufzuhalten. Als vor zwei Jahren im US-Bundesstaat Nebraska ein ähnliches Gesetz anstand, das Besitzern elektronischer Geräte das Recht auf eigene Reparaturen sichern sollte, schlugen Apples Lobbyisten Hacker-Alarm. Sie behaupteten, das Gesetz würde böswilligen Akteuren die Gelegenheit geben, in Geräte wie Smartphones einzudringen, da sie mit proprietären Anleitungen und Werkzeugen Sicherheitsvorkehrungen leichter umgehen könnten. „Apple sagt mir, dass das ganz schlecht wäre, weil wir ein Mekka für Hacker in Nebraska bekommen“, berichtete damals Nebraskas Senatorin Lydia Brasch nach dem Besuch von Apples örtlichem Cheflobbyisten. Auch in diesem Staat verlief das Gesetzesvorhaben im Sande.

Apple und anderen Herstellern missfallen Gesetze für ein „Recht auf Reparatur“, die Verbraucher schützen sowie die Benachteiligung kleinerer Dienstleister aufheben sollen. Auch in weiteren US-Bundesstaaten wurden solche Gesetzesvorhaben initiiert. Hersteller sollen damit verpflichtet werden, Reparaturhandbücher, Diagnosewerkzeuge und Original-Ersatzteile zu fairen Preisen auch an unabhängige Techniker und Verbraucher zu liefern.

Die Gesetzgeber reagieren damit auf die abgeschotteten Reparaturdienste von Apple und anderen Technikfirmen, die eine Reparatur durch unabhängige Dienstleister unmöglich machen oder mindestens erschweren, indem sie etwa die Lieferung von benötigten Ersatzteilen verweigern. Auch wenn es etwa bei zerbrochenen Displays auf den ersten Blick um keine große Sache geht, ist es doch ein weltweites Milliardengeschäft. Analysten schätzen etwa Apples Reparaturumsätze für seine Produkte auf jährlich 1 bis 2 Milliarden Dollar.

Es könnte außerdem um ausfallende Neukäufe gehen, zumal der iPhone-Umsatz in den ersten drei Monaten dieses Jahres um 6,5 Milliarden Dollar oder 17 Prozent fiel – und der Rückgang das Wachstum in anderen Geschäftsbereichen vollständig auffraß. Als Apple wegen seiner iPhone-Drosselung einen günstigeren Akkutausch anbot, führte es selbst im letzten Jahr 11 Millionen Kunden an, die deshalb kein neues iPhone kaufen mussten.

„Millionen Menschen haben iPhone-Reparaturen mit iFixit-Guides durchgeführt, und sie haben diese Geräte ganz überwiegend erfolgreich repariert“, zitiert The Verge Kyle Wiens, den Mitgründer des Reparaturdienstleisters iFixit. „Die einzigen, bei denen ich gesehen habe, wie sie sich mit einem iPhone verletzen, hatten ein zerbrochenes Display und schnitten sich daran den Finger.“