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Apple wieder im Visier des Bundeskartellamts

Ärger für Apple: Tracking-Transparenz schön und gut, aber bitte nicht zu Ungunsten von Drittanbietern.

Erst vergangenes Jahr hat das Bundeskartellamt eine Prüfung von Apple veranlasst. Nach Alphabet/Google, Meta/Facebook und Amazon wollte die Regulierungsbehörde untersuchen, ob nicht auch Apple im Rahmen des noch recht frischen § 19a GWB die eigene Marktmacht zu sehr ausnutzt. Während diese Prüfung noch läuft, nimmt das Bundeskartellamt das Unternehmen in einem weiteren Bereich ins Visier.

Per Pressemitteilung kündigte die Behörde heute an, dass sie nun auch prüfen wolle, ob Apple mit den vergangenes Jahr eingeführten Maßnahmen zur App-Tracking-Transparenz Drittanbieter zugunsten seiner eigenen Tracking-Methoden benachteiligen würde.

Wettbewerbskonformität zweifelhaft
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, begründet die Prüfung so: „Wir begrüßen datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzerinnen und Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen. Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen.“

Konkret will das Amt also prüfen, ob Apple mit der Tracking-Transparenz nur externe Anbieter zügelt oder auch sich selbst daran hält. Gewissermaßen reagiert die Behörde also auf die Hilfeschreie von Facebook und Google, die Apples neue Tracking-Praktiken stark kritisiert haben, da sie deswegen teilweise Verluste in Milliardenhöhe verzeichnen.

TechCrunch hat inzwischen eine Stellungnahme von Apple diesbezüglich veröffentlicht. Neben dem üblichen PR-Sprech heißt es dort: "App-Tracking-Transparenz (ATT) lässt Nutzer:innen lediglich die Wahl, ob sie zulassen wollen, dass Apps sie verfolgen oder ihre Informationen an Datenbroker weitergeben dürfen. ATT verhindert nicht, dass Unternehmen werben können oder schränkt die Verwendung von First-Party-Daten ein, die sie mit Einverständnis der Nutzer:innen erhalten haben. Diese Regeln betreffen alle Entwickler:innen gleichermaßen – einschließlich Apple […]."

Ob diese Stellungnahme dem Bundeskartellamt genügen wird, wagen wir zu bezweifeln. Schließlich geht es ihm nicht so sehr darum, ob Apple die Möglichkeit von Werbetreibenden auf seinen Plattformen einschränkt, sondern darum, dass die neue Tracking-Benachrichtigung (oben im Bild) bei Apples eigener Werbung nicht angezeigt wird.